und erkennen, ob ein Bauschaden vorliegt, d.h. ob ein Bauteil
nicht mehr oder nur noch eingeschränkt gebrauchstauglich und funktionsfähig
ist.
Wir stellen fest, ob Bauleistungen vereinbarungsgemäß ausgeführt
wurden oder Baumängel vorliegen, d.h. Abweichungen vom vereinbarten Bau-Soll
vorliegen.