Verkehrswertgutachten

Der Verkehrswert für Grundstücke und Gebäude wird im § 194 BauGB definiert.

Ein Verkehrswertgutachten besteht aus einer Beschreibung sowie einer Bewertung der Immobilie oder des Grundstücks und einer begründeten Ableitung des Verkehrswertes aus den Verfahrensergebnissen. Berücksichtigt werden alle für den Wert der Immobilie relevanten Einflussfaktoren, z.B. Rechtsmängel oder Bauschäden.

Es enthält die genaue Gründstücksbeschreibung mit Lage, Umgebung und Erschließung sowie die tatsächliche und zulässige Nutzung. Die Baubeschreibung enthält Bauweisen und -zustand eines Objektes und der Außenanlage.

Das Verkehrswertgutachten gibt Käufer als auch Verkäufer einen klaren
Anhaltspunkt über den Wert des Objektes. Es wird ein Kauf- bzw. Verkaufspreis dargestellt, der unter objektiven Kriterien
nachvollziehbar ermittelt wurde. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse wie z.B. ein Notverkauf oder Liebhaberpreise werden dabei nicht berücksichtigt.

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